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Quo vadis, Flugtaxi?

In Bezug auf die nächste Mobilitätsrevolution mangelt es derzeit nicht an Ideen. Im Ausland gibt es eine Reihe von neuartigen und erfolgreichen Angeboten, allen voran die Taxiapp Uber—Warum nicht auch flächendeckend in Deutschland? Der Grund ist einfach: Das sogenannte Personenbeförderungsgesetz (PBefG) lässt keinen Platz für neue Konzepte! Um einen Überblick über die verfahrene Lage zu bieten, fasst dieser Artikel die momentane Taxireglung anschaulich in drei Säulen (Taxikonzession, Betriebspflicht, Tarifpflicht) zusammen. Dies soll weitere Diskussion motivieren.

Nicht jeder kann von heute auf morgen Taxifahrer werden. Zuerst einmal ist die Tauglichkeit zur Personenbeförderung nachzuweisen. Das ist lästig, aber im Sinne der allgemeinen Verkehrssicherheit angebracht. Neben einer Fahrprüfung schließt dies diverse medizinische Gutachten und eine Ortskundeprüfung ein. Doch auch wenn dies alles überstanden ist, heißt es nicht einfach “einsteigen, festhalten, los geht’s”. Um ein Überangebot an Taxifahrern zu vermeiden, sind die Zulassungen in den Kommunen, sogenannte Taxikonzessionen, streng limitiert.

Eine Taxikonzession wird auf Antrag von einer Kommune vergeben, sofern Bedarf nach neuen Taxifahrern gesehen wird, d.h. eine Obergrenze noch nicht erreicht wurde. Fraglich ist, wie sehr eine solche Obergrenze dem tatsächlichen Bedarf gerecht wird. Gerade bei Großereignissen, wie Fußballspielen, oder Bahnausfällen ist es so häufig nicht möglich, den Bedarf zu decken. Ein idealer Ansatz wäre daher eine Orientierung am tagesaktuellen Bedarf. Für solche logistischen Aufgaben sind IT-Systeme bestens geeignet, gerade angesichts der sich überschlagenden Entwicklung im maschinellen Lernen. So hat etwa Google Mitte des vergangenen Jahres die Steuerung seiner Server in die Hände eines selbstlernenden Algorithmus gelegt und so die Stromkosten um 40% in der Spitze gesenkt.

Jegliche Lockerung der Taxikonzessionen geht unweigerlich mit einer Kannibalisierung des Angebots des ÖPNV einher. Die Kernaufgabe von ÖPNV ist jedoch die bestmögliche Nutzung der vorhandenen Infrastruktur, wofür sehr wohl alternative Ansätze denkbar sind. Ein international populärer Ansatz sind Apps zur Bildung von spontanen, innerstädtischen Fahrgemeinschaften. Diese Vermittlung ist computergestützt viel effizienter möglich als bisherige Ansätze, wie das Sammeltaxi mit festen Routen. Erste Feldexperimente gibt es bereits, jedoch nur unter großen bürokratischen Hürden. In der Zukunft sollten ÖPNV und Taxigeschäft immer mehr verschmelzen, um den innerstädtischen Stau-, Emissions- und Parkplatzproblemen entgegenzuwirken.

In die gleiche Kerbe wie die Taxikonzessionen schlägt die Betriebspflicht: Da die Anzahl der Taxifahrer beschränkt ist, muss der Taxiberuf bedarfsgerecht ausgeübt werden, d.h. die Flexibilität für die Taxifahrer ist beschränkt und auch eine Teilzeittätigkeit ist nicht vorgesehen. Es ist zwar möglich, Taxilizenzen zu teilen, doch dies liegt eher an einem betriebswirtschaftlichen Kniff als im Sinne des Gesetzgebers. Eine Novellierung der Taxigesetzgebung sollte sich daher mit diesem Punkt auseinandersetzen.

Der wohl bedeutendste Punkt der Taxiregulierung aus Kundensicht sind die festen Preistabellen in den Kommunen, an die sich Taxifahrer zu halten haben (Tarifpflicht). Während dies eine angemessene Bezahlung für die Fahrer sicherstellen kann, gibt es doch fragwürdige Begleiterscheinungen. Beim Gang entlang der Taxistellplätze an Hauptbahnhof und Flughafen kann einen der Eindruck beschleichen, dass das Gehalt der Taxifahrer tatsächlich zur Finanzierung von “hellelfenbein”-farbenen PS-Boliden dienen muss. Dieser Usus stellt einerseits für die Fahrer eine nicht unerhebliche finanzielle Belastung da, andererseits haben die Kunden am Ende dafür aufzukommen. Eine Differenzierung des Angebots nach Qualität und Preis ist nicht möglich. Mit einer App-basierten Vermittlung könnte man einfach auswählen, was für eine Fahrzeugklasse man für seinen Komfort benötigt, etwa normalen PKW, SUV oder Limousine. Wichtig ist, dass Preistransparenz besteht, weil nur dies einen fairen Wettbewerb zulässt. In den USA ist es daher schon heute so, dass Uber den Fahrpreis vor der Fahrt ausweist und abbucht.

Fazit

Diese Darstellung zeigt, dass sich an der aktuellen Gesetzeslage etwas ändern muss. Es wird ein festes und nicht mehr zeitgemäßes Bild eines Taxifahrers vorschrieben: Der Vollzeitberuf eines Selbstständigen, der mit solider Ortskenntnis einzelne Fahrgäste von A nach B bringt. Dieses Modell kann nicht nur zu einer prekären Arbeitssituation für die Taxifahrer führen, sondern nimmt auch jeden Raum für Innovation. Durch eine zeitgemäße Taxiregulierung könnten moderne und attraktive Mobilitätsangebote geschaffen werden und der Weg hin zum autonomen Fahren geebnet werden.